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   LSG Rheinland-Pfalz, 12.02.2010 - L 1 SO 95/09 B   

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https://dejure.org/2010,19026
LSG Rheinland-Pfalz, 12.02.2010 - L 1 SO 95/09 B (https://dejure.org/2010,19026)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.02.2010 - L 1 SO 95/09 B (https://dejure.org/2010,19026)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. Februar 2010 - L 1 SO 95/09 B (https://dejure.org/2010,19026)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 28/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende bei

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 12.02.2010 - L 1 SO 95/09
    Hingegen spielt es keine Rolle, dass und aus welchen persönlichen Gründen der Student oder Auszubildende keine Förderung erhalten kann (BSG, Urteile vom 06.09.2007 - B 12/7b AS 28/06 R -, SozR 4-4200 § 7 Nr. 8 und - B 14/7b AS 36/06 R -, SozR 4-4200 § 7 Nr. 6).

    Es ist nicht ersichtlich, dass sie persönliche Defizite aufweist, die ihr andere Entwicklungsmöglichkeiten verschließen würden (vgl. BSG, Urteil vom 06.09.2007 - B 14/7b AS 28/06 R -, SozR 4-4200 § 7 Nr. 8).

    Eine besondere Härte kann regelmäßig nicht daraus hergeleitet werden, dass die Voraussetzungen für die Förderung nach dem BAföG nicht erfüllt sind (vgl. BSG, Urteil vom 06.09.2007 - B 14/7b AS 28/06 -, a.a.O.).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 12.02.2010 - L 1 SO 95/09
    Ist der hilfebedürftige Arbeitssuchende erwerbsunfähig, kann er Leistungen nach dem SGB II grundsätzlich nicht beanspruchen; in Betracht kommt regelmäßig nur Sozialhilfe nach dem SGB XII (Blüggel in Eicher/Spellbrink, SGB 11, 2. Aufl., § 8 Rn. 4; vgl. auch BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R, SozR 4-4200 § 22 Nr. 2).

    Dies gilt umso mehr, als der Gesetzgeber für das Verwaltungsverfahren durch die Schaffung des Einigungsstellenverfahrens (§ 44ff SGB II) einen Zuständigkeitsstreit der Träger zu Lasten des Berechtigten vermeiden wollte und das BSG dazu klargestellt hat, dass der Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende auch dann zur Zahlung von Alg II verpflichtet ist, wenn er zwar vom Fehlen der Erwerbsfähigkeit ausgeht, aber - wie hier - keine Abstimmung mit dem zuständigen Sozialhilfeträger über das Vorliegen von Erwerbsunfähigkeit herbeigeführt hat (BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R -, a.a.O.).

  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 36/06 R

    Kein Arbeitslosengeld II für Studenten

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 12.02.2010 - L 1 SO 95/09
    Hingegen spielt es keine Rolle, dass und aus welchen persönlichen Gründen der Student oder Auszubildende keine Förderung erhalten kann (BSG, Urteile vom 06.09.2007 - B 12/7b AS 28/06 R -, SozR 4-4200 § 7 Nr. 8 und - B 14/7b AS 36/06 R -, SozR 4-4200 § 7 Nr. 6).

    Allerdings erfasst der Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 5 Satz 1 SGB II nach der Rechtsprechung des BSG nicht Mehrbedarfszuschläge im Sinne des § 21 Abs. 3 SGB II (BSG, Urteile vom 06.09.2007 - B 12/7b AS 28/06 R - und - B 14/7b AS 36/06 R -, a.a.O.) weil es sich hierbei um einen nicht ausbildungsbezogenen Mehrbedarf handelt (Spellbrink, a.a.O. Rn. 92, 107).

  • BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 28/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 12.02.2010 - L 1 SO 95/09
    Die Folgen des Anspruchsausschlusses müssen über das Maß hinausgehen, das regelmäßig mit der Versagung der Leistungen zum Lebensunterhalt für eine Ausbildung verbunden ist (BSG, Urteil vom 30.09.2008 - B 4 AS 28/07 R -, SozR 4-4200 § 7 Nr. 9).
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 12.02.2010 - L 1 SO 95/09
    Dies gilt insbesondere dann, wenn dem Antragsteller bei einer gegenwärtigen Notlage im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes deshalb eine erhebliche Verletzung in seinen Rechten droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann (BVerfG, Beschluss vom 16.03.1994 - 2 BvL 3/90 u.a. -, BVerfGE 91, 1, 13ff).
  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 67/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss wegen

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 12.02.2010 - L 1 SO 95/09
    Ein besonderer Härtefall liegt deshalb erst dann vor, wenn im Einzelfall besondere Umstände hinzutreten, die einen Ausschluss von der Ausbildungsförderung durch Hilfe zum Lebensunterhalt auch mit Rücksicht auf den Gesetzeszweck als übermäßig hart, d.h. als unzumutbar oder in hohem Maße unbillig, erscheinen lässt (Fortführung der Rechtsprechung des BVerwG zum BSHG durch das BSG, vgl. etwa: BSG, Urteil vom 01.07.2009 - B 4 AS 67/08 R -, Juris).
  • EuGH, 18.07.2007 - C-213/05

    Geven - Grenzgänger - Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 - Erziehungsgeld - Versagung -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 12.02.2010 - L 1 SO 95/09
    Der EuGH geht davon aus, dass auch geringfügig Beschäftigte im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB, Viertes Buch (SGB IV) Arbeitnehmer in diesem Sinne sein können (EuGH, Urteil vom 18.07.2007 - C-213/05 -, Juris).
  • BSG, 13.08.1981 - 11 RA 56/80

    Revision - Beiladung - Anspruch auf einen Zugunsten- oder Rücknahmebescheid -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 12.02.2010 - L 1 SO 95/09
    Zwar scheidet der Erlass einer einstweiligen Anordnung im Wege des § 75 Abs. 5 SGG aus, da der Beigeladene bereits durch den bestandskräftigen Bescheid vom 03.09.2009 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 06.10.2009 gegenüber der Antragstellerin zu 1) die Gewährung von Leistungen bindend abgelehnt hat (vgl. BSG, Urteil vom 13.08.1981 - 11 RA 56/80 -, Juris Rn. 18, LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.03.1998 - L 7 U 148/96 -, Juris) und ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung unzulässig ist, wenn der angefochtene ablehnende Bescheid bereits bestandskräftig ist (Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl., § 86b Rn. 26d).
  • BSG, 29.11.2006 - B 12 KR 30/05 R

    Arbeitslosenversicherung - Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 12.02.2010 - L 1 SO 95/09
    Nach herrschender und zutreffender Auffassung betrifft die Regelung nur Fälle, in denen das erkennende Gericht die sachliche Zuständigkeit oder Passivlegitimation des anderen Versicherungsträgers anders beurteilt, als dies in der wirksamen (rechtskräftigen oder bestandskräftigen) Entscheidung geschehen ist (vgl. etwa BSG, Urteil vom 29.11.2006 - B 12 KR 30/05 R - m.w.N., Juris Rn. 15).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 17.10.2006 - L 3 ER 175/06

    Slowakische Staatsangehörige können nur dann Alg II erhalten, wenn sie eine

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 12.02.2010 - L 1 SO 95/09
    Diese Voraussetzungen sind bei der Antragstellerin zu 1) gegeben, auch wenn sie bisher über keine unbeschränkte Arbeitserlaubnis verfügt und obwohl nach der Rechtsprechung des 3. Senats des LSG Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 17.10.2006 - L 3 ER 175/06 AS -, Juris Rn. 19) die bloße abstrakt-generelle Möglichkeit eine Beschäftigungserlaubnis zu erlangen, nicht ausreicht, um den Tatbestand des § 8 Abs. 2 Alt 2 SGB II zu erfüllen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2009 - L 8 SO 149/07

    Richtiger Sozialleistungsträger für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2008 - L 7 B 70/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • LSG Thüringen, 05.08.2008 - L 9 AS 112/08

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Leistungsausschluss für

  • LSG Rheinland-Pfalz, 18.03.1998 - L 7 U 148/96

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verurteilung - Beigeladener Versicherungsträger -

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

  • BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 120/09

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung eines Spezialrollstuhls als

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.12.2008 - L 9 B 192/08

    Prozessuale Konsequenz einer behördlichen Funktionsnachfolge - Zuständigkeit des

  • SG Augsburg, 01.07.2010 - S 15 SO 143/09

    Zuständigkeitsklärungsverfahren - örtlich zuständiger Leistungsträger -

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